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§ 7a - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)

V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 2129-8-34 Umweltschutz
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§ 7a Zugänglichkeit der Normen



1DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. 2Die DIN- und ISO-Normen sind bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, München, archivmäßig gesichert niedergelegt.





 

Frühere Fassungen von § 7a 34. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
vom 28.05.2021 BGBl. I S. 1251

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7a 34. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a 34. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 34. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 1. BImSchV34ÄndV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
... geltenden Fassung bezeichnet sind" ersetzt. 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Zugänglichkeit der Normen DIN- und ... ersetzt. 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „ § 7a Zugänglichkeit der Normen DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung ...