Änderung § 7a 34. BImSchV vom 01.07.2021

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§ 7a 34. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
§ 7a 34. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
 

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§ 7a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 7a Zugänglichkeit der Normen


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1 DIN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. 2 Die DIN- und ISO-Normen sind bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, München, archivmäßig gesichert niedergelegt.

 



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