Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2024 aufgehoben
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IV. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMABGDDAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.02.2006 BGBl. I S. 525 (Nr. 12); aufgehoben durch III. A. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 113
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 2031-4-24 Disziplinarrecht
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IV.



Die Regelungen in den Abschnitten I bis III sowie in Abschnitt V werden hinsichtlich des Bundesarbeitsgerichts nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), der zuletzt durch Artikel 64 Nr. 2 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz getroffen.



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