Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der GCP-Verordnung (GCP-VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.03.2006 BGBl. I S. 542 (Nr. 13); Geltung ab 23.03.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 42 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 6 und 7 sowie mit § 83 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 8 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 25 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 106 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 (ABl. EU Nr. L 268 S. 24).



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