Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung (AMGZSAusnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 594 (Nr. 15); Geltung ab 08.04.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 71 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und in Verbindung mit § 83 des Arzneimittelgesetzes jeweils in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und mit dem Bundesministerium der Verteidigung:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 5 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 S. 67), der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (ABl. EU Nr. L 136 S. 34) geändert worden ist.



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