Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2007 aufgehoben
§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Namen und Anschriften der Unternehmen oder der Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und der Auskunftspflichtigen,
- 2.
- Namen und Telekommunikationsanschlussnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
interne Verweise
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