§ 10 - Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV)

V. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1086 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 237
Geltung ab 01.05.2006; FNA: 860-3-28 Sozialgesetzbuch
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 1. Mai 2006 WinterbauUmlV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Winterbau-Umlageverordnung vom 13. Juli 1972 (BGBl. I S. 1201), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), außer Kraft.



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