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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin (OfenLufthBAusbV k.a.Abk.)

V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 818 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7110-6-95 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung,

6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

7.
Qualitätsmanagement,

8.
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,

9.
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen,

10.
Versetzen von Kacheln und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen,

11.
Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,

12.
Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,

13.
Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,

14.
Prüfen und Messen,

15.
Aufbauen und Instandhalten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden,

16.
Herstellen und Instandhalten von Flächenheizungen und raumlufttechnischen Anlagen,

17.
Einbauen und Instandhalten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoffversorgung und Lagerung,

18.
Kundenberatung.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 OfenLufthBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OfenLufthBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 OfenLufthBAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage OfenLufthBAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung (§ 4 Nr. 5) a) Informationen beschaffen und bewerten b) Gespräche mit Vorgesetzten, ... Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 6) a) Arbeitsschritte nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- und ... 7 Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 7) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden b) Arbeitsergebnisse ... und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunst- stoffen (§ 4 Nr. 8) a) Maschinen und Werkzeuge unter Beachtung der Bear- beitungsverfahren und ... und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen (§ 4 Nr. 9) a) Werk- und Baustoffe, insbesondere keramische, mineralische Werkstoffe und ... und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen (§ 4 Nr. 10) a) Kacheln, Fliesen, Schamotte- und Mauersteine, Mör- tel sowie ... Anschlüsse von Kompo- nenten von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 11) a) Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom ... Baugruppen und Kompo- nenten von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 12) a) Aufstellflächen und Anbauwände auf vorhandene ... und Sicherheitseinrichtun- gen von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 13) a) Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitsein- richtungen ... 14 Prüfen und Messen (§ 4 Nr. 14) a) Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen b) Oberflächen auf ... halten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden (§ 4 Nr. 15) a) Fundamente, Unterbau und Wärmedämmung, insbe- sondere ... halten von Flächen- heizungen und raumluft- technischen Anlagen (§ 4 Nr. 16) a) Luftleitungen unter Berücksichtigung des Wärme- und ... halten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoff- versorgung und Lagerung (§ 4 Nr. 17) a) Gasbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvor- schriften und des ... und instand halten 12 18 Kundenberatung (§ 4 Nr. 18) a) Kundenanregungen aufnehmen und auf technische Umsetzbarkeit ...