§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin (OfenLufthBAusbV k.a.Abk.)

V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 818 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7110-6-95 Handwerk im Allgemeinen

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 1. August 2006 KachOfenBAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kachelofen- und Luftheizungsbauer vom 9. August 1978 (BGBl. I S. 1247) außer Kraft.



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