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Artikel 3c - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 3c Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


Artikel 3c wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 LFÜG § 1

(2125-45)

In § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) werden die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3c Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3c BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Artikel 2 2. LFGBuaÄndG Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
... und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), das durch Artikel 3c des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird wie folgt ...