Artikel 19 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 19 Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 TierSchlV § 17

(7833-3-11)

§ 17 der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch die Verordnungvom 4. Februar 2004 (BGBl. I S. 214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird aufgehoben.

2.
Die Absatzbezeichnung „(4)" wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2982
§ 18 TierSchlV Aufheben von Vorschriften
... Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird ...


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