Artikel 42 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 42 Aufhebung der Öllein-Verordnung


Artikel 42 ändert mWv. 25. April 2006 ÖllV

(7847-11-4-26)

Die Öllein-Verordnung vom 14. November 1977 (BGBl. I S. 2263), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.



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