Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden
(7401-1-1)
Die Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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