Artikel 24 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 24 Aufhebung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlenbergwerken


Artikel 24 ändert mWv. 25. April 2006 KohleStillG

(750-12)

Das Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlenbergwerken vom 11. April 1967 (BGBl. I S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1956), wird aufgehoben.



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