Artikel 37 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 37 Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung


Artikel 37 ändert mWv. 25. April 2006 MontanMitbestVerlG

(801-10)

Das Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung vom 23. Juli 1987 (BGBl. I S. 1676) wird aufgehoben.



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