Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland
(802-3)
Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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