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Artikel 39 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 39 Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes



(805-1)

Das Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 805-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.