Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (2. BetrPrämDurchfGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BetrPrämDurchfGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BetrPrämDurchfGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
B. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1298
Bekanntmachung BetrPrämDurchfGNB
... Grund des Artikels 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes vom 24. ...


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