Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1298