Artikel 7 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FZV-EV k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der 42. Ausnahmeverordnung zur StVZO


Artikel 7 ändert mWv. 1. März 2007 42. StVZOAusnV § 1, § 2

Die 42. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3127) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 2 Nr. 7 werden die Wörter „nach § 27 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen.

2.
§ 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Abweichend von § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Änderungen der Leermasse durch den Anbau der seitlichen Schutzvorrichtungen nicht melde- oder eintragungspflichtig."



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