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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung (BfArMZustAnO k.a.Abk.)
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2006 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.