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Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1054/01 - (zum Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten - Staatslotteriegesetz) (BVerfGE20060328 k.a.Abk.)

B. v. 27.04.2006 BGBl. I S. 1161 (Nr. 23)
Geltung ab 16.05.2006; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung



Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht

1.
Es ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, dass nach dem Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 226) in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.

2.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus den Gründen ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.

3.
Bis zu einer Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der Gründe weiter angewandt werden.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.