Eingangsformel - Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG (Protektor-AuBÜV k.a.Abk.)

V. v. 11.05.2006 BGBl. I S. 1170 (Nr. 24)
Geltung ab 23.05.2006; FNA: 7631-1-38 Versicherungsaufsichtsrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 127 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), der durch Artikel 1 Nr. 27 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3416) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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