Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing (DialogMarkKfmBAusbV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2006 BGBl. I S. 1228 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-25 Berufliche Bildung

Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform
und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
a) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung
am Markt beschreiben
b) Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Aus-
bildungsbetrieb erläutern
c) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-
ganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun-
gen beschreiben
1.2Berufsbildung, arbeits-,
sozial- und tarifrechtliche
Vorschriften
(§ 4 Nr. 1.2)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen
und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung
vergleichen
c) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
d) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-
wie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeit-
regelungen beachten
e) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages dar-
stellen
f) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche
Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent-
wicklungsmöglichkeiten darstellen
1.3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest-
stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-
men einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-
den Entsorgung zuführen
2Dienstleistungsangebot
(§ 4 Nr. 2)
a) Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamt-
wirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
b) Leistungen der Dialogmarketing-Branche unterscheiden
c) das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen
3Arbeitsorganisation, Kooperation,
Teamarbeit
(§ 4 Nr. 3)
a) Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungs-
betrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsberei-
chen berücksichtigen
b) Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren,
Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
c) mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen
planen, vorbereiten und durchführen
d) Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen
erforderliche Maßnahmen ergreifen
e) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechni-
ken einsetzen
f) den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei
der Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze
und Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften,
für Arbeitsplätze in Call Centern beachten
g) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und
Arbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen
h) Aufgaben im Team bearbeiten
i) neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen
j) Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen
4Betriebliche Prozessorganisation,
qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 4)
a) dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungs-
kette einordnen
b) bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnitt-
stellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen
c) Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
d) Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen
Lösungsmöglichkeiten vorschlagen
e) Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufrie-
denheit berücksichtigen
f) qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
5Dialogprozesse
(§ 4 Nr. 5)
 
5.1Sprachliche und schriftliche
Kommunikation
(§ 4 Nr. 5.1)
a) Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst
formulieren, gliedern und gestalten
b) rhetorische Mittel einsetzen
c) Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung be-
rücksichtigen
d) Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen
e) Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterlei-
ten
f) Inbound- und Outbound-Gespräche führen
g) Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen
h) Maßnahmen des Stressmanagements anwenden
5.2Kundenbetreuung
(§ 4 Nr. 5.2)
a) Kundenwünsche analysieren und bearbeiten
b) Kunden- und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen
und abrufen
c) Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen
5.3Kundenbindung
(§ 4 Nr. 5.3)
a) produkt- oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen
b) Zufriedenheitsbefragungen durchführen
c) Haltegespräche nach Kündigungen durchführen
d) Lieferungs- und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kun-
den überprüfen
e) Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdema-
nagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
f) Instrumente der Kundenbindung anwenden
5.4Kundengewinnung
(§ 4 Nr. 5.4)
a) neue Kunden akquirieren
b) Bedarf des Kunden ermitteln
c) Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen
des Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten
d) andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen an-
bieten
6Informations- und
Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 6)
 
6.1Software, Netze und Dienste
(§ 4 Nr. 6.1)
a) Kommunikationsanlagen nutzen
b) Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Soft-
ware anwenden
c) Informationsnetze und -dienste nutzen
d) branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungs-
fähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
e) fremdsprachige Informationsquellen nutzen
f) Kommunikationstarife und -kosten vergleichen
6.2Datenbanken, Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 4 Nr. 6.2)
a) Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern
b) Datenbanken nutzen
c) Daten eingeben, pflegen und sichern
d) Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und
betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
e) Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Program-
men erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen
7Projekte
(§ 4 Nr. 7)
 
7.1Projektvorbereitung
(§ 4 Nr. 7.1)
a) Projektpläne aus Projektzielen ableiten
b) Teilaufgaben entwickeln
c) Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektar-
beit einrichten und nutzen
d) Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten
7.2Projektdurchführung
(§ 4 Nr. 7.2)
a) Ablaufpläne umsetzen
b) Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren
c) betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der
Entwicklung von Lösungsalternativen mitwirken
d) Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern
anpassen
e) Arbeitszeitkonten führen
7.3Projektcontrolling
(§ 4 Nr. 7.3)
a) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren
b) Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung
aufbereiten und weiterleiten
c) Projektstatistiken erstellen
d) Kosten ermitteln und erfassen
e) an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken
8Personal
(§ 4 Nr. 8)
a) an der Personalplanung und Teambildung mitwirken
b) bei Maßnahmen der Personalbeschaffung mitwirken, Bewerber-
vorauswahl durchführen
c) neue Mitarbeiter einführen
d) Personaleinsatz auftragsorientiert planen, dabei insbesondere
arbeitszeitrechtliche Vorschriften und Mitarbeiterbedürfnisse
berücksichtigen, Schichtpläne erstellen
e) Motivationsinstrumente einsetzen, Vorschläge zu Konzepten für
Anreizmodelle entwickeln
f) Vorschläge für Schulungs- und Fortbildungskonzepte entwi-
ckeln, Mitarbeiterschulungen organisieren, Mitarbeiter-Briefing
durchführen
9Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 4 Nr. 9)
 
9.1Kosten- und Leistungsrechnung
(§ 4 Nr. 9.1)
a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und
Kontrolle begründen
b) Kosten überwachen
c) Leistungen kalkulieren
d) Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewer-
ten
e) Leistungsabrechnungen erstellen
9.2Controlling
(§ 4 Nr. 9.2)
a) betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente
anwenden, dabei branchenspezifische Kennzahlen ermitteln und
aufbereiten
b) Statistiken auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Berichte
erstellen
1 0 Qualitätssicherung der
Auftragsdurchführung
(§ 4 Nr. 10)
a) qualitätssichernde Maßnahmen organisieren, durchführen und
auswerten sowie für den Auftraggeber dokumentieren
b) Projektabläufe überwachen und mit Mitarbeitern sowie Auftrag-
gebern rückkoppeln, Beschwerden berücksichtigen, Projektab-
läufe optimieren, Schlussfolgerungen für neue Projekte ziehen
11Vertrieb und Marketing
(§ 4 Nr. 11)
 
11.1Angebotserstellung und Verkauf
(§ 4 Nr. 11.1)
a) Dialogmarketing-Markt beobachten, Informationen auswerten
und nutzen
b) Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern verglei-
chen
c) Vorschläge zur Ausgestaltung und Verbesserung des Dienstleis-
tungsangebotes entwickeln
d) Auftraggeberwünsche ermitteln
e) Angebote erstellen
f) Verträge anbahnen und Vertragsabschlüsse vorbereiten
g) rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbe-
dingungen anwenden
11.2Vermarktung von
Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 11.2)
a) über Dienstleistungen informieren, Dienstleistungen anbieten
und präsentieren, auch in einer Fremdsprache
b) Projektkonzepte erarbeiten
c) Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln
d) Auftraggeber-Briefing beachten
e) bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken, ver-
kaufsfördernde Maßnahmen umsetzen




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 DialogMarkKfmBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DialogMarkKfmBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 DialogMarkKfmBAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 DialogMarkKfmBAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 9 DialogMarkKfmBAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...