Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.07.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Errichtungsverordnung (ErrV)

V. v. 16.05.2006 BGBl. I S. 1262 (Nr. 26); aufgehoben durch § 4 V. v. 01.07.2020 BGBl. I S. 1602
Geltung ab 01.07.2006; FNA: 52-5-1 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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