Eingangsformel - Dachdeckermeisterverordnung (DachdMstrV)

V. v. 23.05.2006 BGBl. I S. 1263 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 54 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 7110-3-166 Handwerk im Allgemeinen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), der durch Artikel 1 Nr. 39 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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