Die
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 7. April 2006 (BGBl. I S. 905) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Überschrift der Anlage (zu §
4) ist das Wort Kautschuktechniker" durch das Wort Kautschuktechnik" zu ersetzen.