Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2016 aufgehoben

§ 2 - Familienkassenzuständigkeitsverordnung (FamZustV)

V. v. 08.06.2006 BGBl. I S. 1309 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Geltung ab 23.06.2006; FNA: 610-1-18 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 23. Juni 2006 FamZuStV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Familienkassenzuständigkeitsverordnung vom 11. August 2000 (BGBl. I S. 1306, 1371), geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2006.



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