Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV32ÄndV1ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.06.2006 BGBl. I S. 1312 (Nr. 27); Geltung ab 23.06.2006
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 219) in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte:

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*)
Die Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (ABl. EU Nr. L 344 S. 44).

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 23. Juni 2006 1. BImSchV32ÄndV Artikel 2

Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 27. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3725) wird wie folgt geändert:

1.
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2006.



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