(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels
3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel
3 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem die Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung beendet ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung v. 13. Juni 2006 (BGBl. I S. 1313) tritt Artikel 3 mit Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
B. v. 13.06.2006 BGBl. I S. 1313