1Ist der Wahlvorstand für die Wahl eines Unternehmenssprecherausschusses gewählt (
§ 20 Abs. 1 Satz 2,
§ 7 Abs. 2 des Gesetzes), hat er unverzüglich eine geheime Abstimmung darüber herbeizuführen, ob ein Unternehmenssprecherausschuß gewählt werden soll.
2§ 26 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 sowie die
§§ 27 bis 34 Nr. 1 bis 3 gelten entsprechend.
§ 39 WOSprAuG Teilnahme der Kapitäne an der Wahl ... von Seeschiffahrtsunternehmen Sprecherausschüsse gewählt, finden die §§ 1 bis 38 mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand ... erforderlichen Unterlagen. 10. Die Abstimmungen nach den §§ 26, 36 , 37 und 38 erfolgen durch schriftliche Stimmabgabe. § 33 gilt ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813