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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (2. SHmVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juni 2006.

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