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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (2. SHmVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Schadstoff-Höchstmengenverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SHmVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SHmVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
B. v. 05.07.2006 BGBl. I S. 1562
Bekanntmachung SHmVNB 2006
... Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung vom 16. Juni ...