Rechtsgeschäfte über
- 1.
- den Erwerb von Vorführungs- und Senderechten an audiovisuellen Werken von Gebietsfremden, wenn die Werke zur Vorführung oder Verbreitung im Wirtschaftsgebiet bestimmt sind, und
- 2.
- die Herstellung von audiovisuellen Werken in Gemeinschaftsproduktion mit Gebietsfremden
können beschränkt werden, um der Filmwirtschaft des Wirtschaftsgebiets ausreichende Auswertungsmöglichkeiten auf dem inneren Markt zu erhalten. Die Beschränkungen sind nur zulässig, wenn ohne sie ein erheblicher Schaden für die Filmwirtschaft des Wirtschaftsgebiets eintritt oder einzutreten droht und wenn dieser Schaden im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muss.
§ 33 AWG Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2011) ... einer 1. nach den §§ 4b, 4c, 6, 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1, §§ 11, 14 bis 21 oder 2. nach § 8 Abs. 1 oder 2 in Verbindung mit § 2 ...