Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium für Gesundheit auf Grund des § 48 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 5 und 7 und Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht,

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das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund des § 48 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 und 7 und Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht:



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