Artikel 2 - Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Juli 2006 GKG § 1

In § 1 Nr. 1 Buchstabe l des Gerichtskostengesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz" ein Komma und die Wörter „soweit dort nichts anderes bestimmt ist" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ÜbernRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÜbernRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318), 18. den am 14. Juli 2006 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), 19. den am 29. Dezember 2006 in Kraft ...

Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 7 VSchDGEinfG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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