Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung (ErwerbStatVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.07.2006 BGBl. I S. 1434 (Nr. 31); Geltung ab 14.07.2006
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), der durch Artikel 3 Abs. 18 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 14. Juli 2006 ErwerbStatV § 1, § 10

Die Erwerbsstatistikverordnung vom 10. Mai 2004 (BGBl. I S. 870) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 werden die Wörter „für die Dauer von zwei Jahren" durch die Wörter „von Berichtsmonat September 2004 bis Berichtsmonat April 2007" ersetzt.

2.
In § 10 werden die Wörter „31. Dezember 2006" durch die Wörter „14. Mai 2007" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2006.



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