Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort monatlich" durch das Wort vierteljährlich" ersetzt.
- 2.
- § 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft."
- 3.
- In der Anlage (zu § 1 Abs. 5 Satz 4) wird in Spalte 1 in Zeile drei die Angabe 10" durch die Angabe 11" ersetzt.