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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung (1. GeflAufstVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.07.2006 BGBl. I S. 1452 (Nr. 31); Geltung ab 14.07.2006

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort „monatlich" durch das Wort „vierteljährlich" ersetzt.

2.
§ 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft."

3.
In der Anlage (zu § 1 Abs. 5 Satz 4) wird in Spalte 1 in Zeile drei die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. GeflAufstVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. GeflAufstVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 1 1. GeflAufstVÄndV
... vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort „monatlich" durch das Wort „vierteljährlich" ... mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft." 3. In der Anlage (zu § 1 Abs. 5 Satz 4) wird in Spalte 1 in Zeile drei die Angabe „10" durch die Angabe ...