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Zitierungen von § 58 EnergieStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 45 bis 60 zu erlassen und dabei insbesondere a) die Voraussetzungen für die ...
§ 68 EnergieStG Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (vom 01.06.2022)
... ist, nach den in diesen Absätzen genannten Steuersätzen bemisst. (6) Die §§ 58 und 58a sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Entlastung für die in den ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie von Vorschriften des Energiesteuergesetzes
B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
§ 16 EBeV 2030 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... an ausländische Streitkräfte oder Hauptquartiere geliefert wurden und nachweislich nach § 58 Absatz 1 des Energiesteuergesetzes für dasselbe Kalenderjahr entlastet wurden oder 11. an ausländische ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie von Vorschriften des Energiesteuergesetzes
B. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 838; ersetzt durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Bekanntmachung EnergieStEntlBek
... in der Fassung des Artikels 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie § 58 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) sind hinsichtlich des Teils der ... Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie § 58 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) sind damit im Umfang der zuvor ...

Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 810
Artikel 1 EnergieStSenkG Änderung des Energiesteuergesetzes
... ist, nach den in diesen Absätzen genannten Steuersätzen bemisst. (6) Die §§ 58 und 58a sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Entlastung für die in den ...

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I 488
Artikel 1 EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... von Kraft und Wärme". c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". d) Nach der ... c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". d) Nach der Angabe zu § 66a wird folgende Angabe ... bekannt gegeben." d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 10. 15. § 58 wird aufgehoben. 16. In § 64 Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 4" ...

Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Artikel 3 EGEnergieStG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 17.06.2008)
... Artikel 2 Nr. 8 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 § 58 tritt vorbehaltlich einer hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die ... --- *) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1007) ist § 58 des Energiesteuergesetzes am 1. August 2006 mit abweichenden Maßgaben in Kraft getreten. ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VStÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... 19b Steuerentstehung, Steuerschuldner bei der Einfuhr". h) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 Steuerentlastung für ausländische ... Einfuhr". h) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „ § 58 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)". ... für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)". i) Nach § 58 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 58a Steuerentlastung im ... 30. Nach § 57 werden die folgenden §§ 58 und 58a eingefügt: „§ 58 Steuerentlastung für ausländische ... Nach § 57 werden die folgenden §§ 58 und 58a eingefügt: „ § 58 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)  ...