Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung (2. FlachsBeihVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.07.2006 BGBl. I S. 1568 (Nr. 33); Geltung ab 20.07.2006
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 20. Juli 2006 FlachsBeihV § 5

In § 5 Abs. 1 der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung vom 5. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2607), die durch die Verordnung vom 7. April 2004 (BGBl. I S. 570) geändert worden ist, wird die Angabe „2001/2002 bis 2005/2006" durch die Angabe „2001/2002 bis 2007/2008" ersetzt.



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