- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb,
- 2.
- Gegenstände des Buchhandels
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.2
- Wareneingang, Lagerorganisation
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel,
- 9.
- Bibliographie und Recherche
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
zu vermitteln.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.
- Marketing
und der Berufsbildposition
Werbung, Verkaufsförderung
der Schwerpunkte A bis C zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Einkaufsplanung,
- 5.3
- Warenwirtschaft
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele e und f,
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 2.
- Gegenstände des Buchhandels,
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- Absatz
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 1.
- Programmpolitik, Sortimentspolitik
des Schwerpunktes A. Sortiment oder
- b)
- in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel,
- 5.
- Absatz
des Schwerpunktes B. Verlag oder
- c)
- in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3.
- Absatz,
- 5.
- Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft
des Schwerpunktes C. Antiquariat
zu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 10.
- Rechnungswesen, Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes A. Sortiment
- 7.
- Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 8.
- Verlagswesen
zu vermitteln oder
- b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag
- 1.
- Verlagswirtschaft
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 8.1
- Verlagswirtschaft
zu vermitteln oder
- c)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes C. Antiquariat
- 3.1
- Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 8.1
- Verlagswirtschaft
zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes C. Antiquariat
- 3.
- Absatz
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A. Sortiment
- 3.
- Einkaufsplanung,
- 4.
- Wareneingang, Lagerorganisation,
- 5.
- Warenwirtschaft,
- 6.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel
zu vermitteln oder
- b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag
- 2.
- Herstellung
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 8.2
- Herstellung
zu vermitteln oder
- c)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes C. Antiquariat
- 1.
- Einkauf,
- 2.
- Bibliographien und Nachschlagewerke
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 8.2
- Herstellung
zu vermitteln
und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 3.
- Arbeitsorganisation
fortzuführen.