§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Die Zierpflanzenerhebung wird allgemein im Jahr 2012, im Jahr 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober durchgeführt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... (BGBl. I S. 1928) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Erhebungsart, Periodizität, ... wie folgt geändert: 1. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum Die Zierpflanzenerhebung wird ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... 4 Zierpflanzenerhebung § 9 Erhebungseinheiten § 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum § 11 Erhebungsmerkmale und ... oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen betragen. § 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum Die Zierpflanzenerhebung wird ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... und Zierpflanzenerhebung § 9 Erhebungseinheiten § 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale § 11 ... ergibt. Die Zwischenüberschrift zum Vierten Teil wird gestrichen. 3. In § 10 Abs. 1 Nr. 2 und in § 47 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „repräsentativ" ... jeweils nach der Anbaufläche, b) bei den Erhebungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 zusätzlich bei Gemüse die Grundfläche sowie der Anbau zur ...
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