Erhebungseinheiten der Baumschulerhebung (Baumschulen) sind die Betriebe nach §
91 Absatz 1 mit Baumschulflächen von mindestens 0,5 Hektar; nicht mit einzubeziehen sind Pflanzgärten in Forstbetrieben.
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§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022) ... § 9 für die Zierpflanzenerhebung, nach § 11a für die Gemüseerhebung, nach § 12 für die Baumschulerhebung, nach § 15 für die Baumobstanbauerhebung, nach § 17a ...
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... und Berichtszeit Unterabschnitt 6 Baumschulerhebung § 12 Erhebungseinheiten § 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, ... 5. Die Unterabschnitte 5 und 6 werden die Unterabschnitte 6 und 7. 6. In § 12 werden die Wörter „nach § 91 Absatz 1 Nummer 1 mit Flächen, auf denen ... 9 für die Zierpflanzenerhebung, nach § 11a für die Gemüseerhebung, nach § 12 für die Baumschulerhebung, nach § 15 für die Baumobstanbauerhebung, nach § 17a ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... und Berichtszeitraum Unterabschnitt 5 Baumschulerhebung § 12 Erhebungseinheiten § 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, ... nach § 9 für die Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung, nach § 12 für die Baumschulerhebung, nach § 15 für die Baumobstanbauerhebung, nach § 18 ...