§ 56 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
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