§ 63 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 63 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale


§ 63 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die Milchstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Erzeugung von Milch auf Grund der nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286) in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.

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Zitierungen von § 63 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 98 AgrStatG Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (vom 19.11.2022)
... die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hinsichtlich der Milchstatistik ( § 63 ). (5) Für Aufgaben der Politikfolgenabschätzung für oberste ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 48 Nr. 2 und 3), der Erhebung der Schlachtungen (§ 58 Nr. 1) und der Milchstatistik (§ 63 ) übermitteln, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen."  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum Abschnitt 9 Milchstatistik § 63 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 64 Erhebungsmerkmal und ... 2260) in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Stellen für die Erhebung nach § 63 bis spätestens zum Ende des darauffolgenden Monats, 6. die nach Landesrecht ...
Artikel 2 2. AgrStatGuaÄndG Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter „und der Milchstatistik (§ 63 )" gestrichen. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz angefügt:  ... Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hinsichtlich der Milchstatistik (§ 63 )." 14. § 99 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Text ...


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