§ 68a Erhebungseinheiten
1Erhebungseinheiten der Aquakulturstatistik sind die Betriebe, die Aquakultur im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 25 der
Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und
(EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und
(EG) Nr. 639/2004 des Rates und des
Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung betreiben.
2Soweit sie einer Genehmigungs- oder Registrierungspflicht nach den Bestimmungen der
Fischseuchenverordnung vom
24. November 2008 (BGBl. I S. 2315) unterliegen, werden diejenigen Einheiten in die Erhebung einbezogen, die
- 1.
- in dem nach § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 6 Absatz 3 Satz 1 der Fischseuchenverordnung zu führenden Register erfasst sind,
- 2.
- eine Anzeige zur Registrierung nach § 6 Absatz 2 der Fischseuchenverordnung abgegeben haben oder
- 3.
- einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Fischseuchenverordnung gestellt haben; dieser Antrag darf nicht unanfechtbar abgelehnt worden sein.
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interne Verweise§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022) ... die Leiter dieser Genossenschaften, die Inhaber oder Leiter der Betriebe und Unternehmen nach § 68a für die Aquakulturstatistik, nach § 75a Nummer 2 und 3 für die Bestandserhebung, ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022) ... Post der Inhaber oder Leiter der Betriebe und Unternehmen nach den §§ 49, 52, 55, 68a , 75a Nr. 2 und 3, §§ 79 und 91 Absatz 1a sowie der Auskunftspflichtigen nach § 93 ...
Zitat in folgenden NormenAgrarstatistikverordnung (AgrStatV)
V. v. 10.11.2015 BGBl. I S. 1979; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.12.2021 BGBl. I S. 5259
§ 3 AgrStatV Aquakulturstatistik (vom 30.12.2021) ... Kreis der in der Aquakulturstatistik nach § 68a des Agrarstatistikgesetzes zu Befragenden wird wie folgt eingeschränkt: 1. Betriebe mit Teichen ohne ... verwendbar ist, mindestens 200 Kubikmeter beträgt. Im Übrigen bleibt § 68a des Agrarstatistikgesetzes ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG ... S. 1) in der jeweils geltenden Fassung und". 5. In § 68a Satz 1 werden die Wörter „Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... und Berichtszeitraum Unterabschnitt 3 Aquakulturstatistik § 68a Erhebungseinheiten § 68b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, ... 3 angefügt: „Unterabschnitt 3 Aquakulturstatistik § 68a Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Aquakulturstatistik sind die Betriebe, die ... Leiter dieser Genossenschaften, die Inhaber oder Leiter der Betriebe und Unternehmen nach § 68a für die Aquakulturstatistik, nach § 75a Nummer 2 und 3 für die Bestandserhebung, ...
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