Zitierungen von § 93 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 92 AgrStatG Hilfsmerkmale (vom 19.11.2022)
... Anschriften, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der zu Befragenden nach § 93 Abs. 2 und 3 Nr. 1 , 2. die Vor- und Familiennamen oder Firmen sowie Anschriften der Inhaber der Betriebe ... 4. zusätzlich zu den Hilfsmerkmalen nach den Nummern 1 bis 3 die in § 93 Abs. 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation, 5. die Art des Betriebs, 6. bei ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... 52, 55, 68a, 75a Nr. 2 und 3, §§ 79 und 91 Absatz 1a sowie der Auskunftspflichtigen nach § 93 Abs. 2 Nr. 4 , 1a. Namen, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die ... Personen, 7. die Beteiligung an Bundesstatistiken nach § 1, 8. die in § 93 Abs. 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation, 9. die Kennnummer im Statistikregister, ... nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die Tierzahlen nach Nummer 11, 2. die in § 93 Absatz 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation der Betriebe und Unternehmen. (9) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,". 12. § 93 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr." 11. In § 92 Nummer 10 sowie in § 93 Absatz 7 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 27 Absatz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz ...

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  „2a. zusätzlich zu den Hilfsmerkmalen nach den Nummern 1 und 2 die in § 93 Abs. 8 und 10 genannten Kennzeichen zur Identifikation,". 9. § 93 wird wie ... in § 93 Abs. 8 und 10 genannten Kennzeichen zur Identifikation,". 9. § 93 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 36 BMELV-EUAnpG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... folgt geändert: 1. In § 20a Absatz 1, § 71 Absatz 1 Nummer 2 und § 93 Absatz 2 Nummer 6 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
... das den Betrieb direkt kontrolliert, nach § 27 Absatz 1 Nummer 4." 8. § 93 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter ... nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die Tierzahlen nach Nummer 11, 2. die in § 93 Absatz 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation der Betriebe und Unternehmen." g) In ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Absatzes 1" durch die Wörter „des Absatzes 1a" ersetzt. 24. § 93 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 91 Erhebungseinheiten § 92 Hilfsmerkmale § 93 Auskunftspflicht § 94 Durchführung von Bundesstatistiken § ... Anschriften, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der zu Befragenden nach § 93 Abs. 2 und 3 Nr. 1, 2. die Vor- und Familiennamen oder Firmen sowie Anschriften der ... 4. zusätzlich zu den Hilfsmerkmalen nach den Nummern 1 bis 3 die in § 93 Abs. 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation, 5. die Art des Betriebs, ... des Fischereifahrzeugs bei der Erhebung nach § 67." 17. § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Auskunftspflicht (1) Für die ... nach § 67." 17. § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Auskunftspflicht (1) Für die Erhebungen zu den Agrarstatistiken nach § 1 ... 75a Nr. 2 und 3, §§ 79, 82, 88 und 91 Abs. 1 sowie der Auskunftspflichtigen nach § 93 Abs. 2 Nr. 4 und 5, 2. die Anschrift des Betriebssitzes und die Bezeichnungen für ... nach § 97a (agrarstatistische Erhebungen), 8. die in § 93 Abs. 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation, 9. die Kennnummer im ... nach Alter, Geschlecht und Nutzungszweck. (2) § 91 Abs. 4 sowie § 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 gilt entsprechend. Für die Erhebung der ...
Artikel 2 2. AgrStatGuaÄndG Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Waldfläche oder Fläche mit schnellwachsenden Baumarten." 9. § 93 Abs. 2 Nr. 5 wird aufgehoben. 10. § 94 wird wie folgt geändert:  ... das Betriebsregister." b) In Absatz 2 Nr. 1 wird nach der Angabe „§ 93 Abs. 2 Nr. 4" die Angabe „und 5" gestrichen. 13. § 98 Abs. 4 wird ...


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