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Artikel 11 - Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ArbGrdFortG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2006 BKGG § 6a

§ 6a des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2005 (BGBl. I S. 458), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Er soll jeweils für sechs Monate bewilligt werden. Kinderzuschlag wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht."

2.
Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags für ein Kind besteht nicht für Zeiträume, in denen zumutbare Anstrengungen unterlassen wurden, Einkommen des Kindes zu erzielen."

3.
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „einem Betrag" durch die Wörter „einen Betrag" und das Wort „entspricht" durch die Wörter „nicht übersteigt" ersetzt.

4.
Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Ein Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn der Berechtigte erklärt, ihn für einen bestimmten Zeitraum wegen eines damit verbundenen Verlustes von anderen höheren Ansprüchen nicht geltend machen zu wollen. In diesen Fällen unterrichtet die Familienkasse den für den Wohnort des Berechtigten zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die Erklärung. Die Erklärung nach Satz 1 kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden."

 
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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 ArbGrdFortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbGrdFortG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1450
Bekanntmachung BKGGNB
... 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652), 4. den am 1. August 2006 in Kraft getretenen Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), 5. den nach Artikel 6 teils am 1. ...

Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2915
Artikel 1 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... der Bekanntmachung vom 22. Februar 2005 (BGBl. I S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), wird wie folgt geändert: 1. ...