§ 39 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... beizufügen, soweit die Erlaubnis nicht allgemein erteilt ist." 28. § 39 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... 28 Absatz 1 Satz 4, § 28b Absatz 3, § 33 Absatz 1, § 36 Absatz 3 Satz 4, § 39 Absatz 1 Satz 1, § 44 Satz 4, § 45 Absatz 2 Satz 3 oder § 57 Absatz 10 Satz 4 ein ... vornimmt, 13. entgegen § 36c Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder § 39 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt, ... Dokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 14. entgegen § 39 Absatz 2 Satz 3 eine Ausfertigung nicht oder nicht rechtzeitig zurücksendet, ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39 , 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". f) Nach der Angabe zu ... für die Beendigung der Beförderung". k) Die Angaben zu den §§ 39 und 40 werden wie folgt gefasst: „§ 39 (weggefallen) § ... k) Die Angaben zu den §§ 39 und 40 werden wie folgt gefasst: „ § 39 (weggefallen) § 40 (weggefallen)". l) Nach § 40 wird die ... den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39 , 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4". 21. Nach der ... 3. die Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuer befreit sind." 43. Die §§ 39 und 40 werden aufgehoben. 44. Nach § 40 wird die Zwischenüberschrift wie ... Satz 1, entgegen" eingefügt. h) In Nummer 9 werden die Wörter „ § 39 Absatz 1 Satz 1 , § 44 Satz 4, § 45 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 38c Absatz ...
Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur 2018
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 888
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/39_EnergieStV.htm